Publication Date:
2019
Description:
〈h3〉Zusammenfassung〈/h3〉
〈p〉Generalanwalt (GA) Bobek plädiert in seinen am 19.12.2018 vorgelegten Schlussanträgen (SA)
zu einer Vorlage des OLG Düsseldorf dafür, Websitebetreiber, die ein fremdes Plug-in (hier: Facebook-Like-Button)
einbinden, als mit dem Plugin-Anbieter “gemeinsam Verantwortliche” zu behandeln. Damit stellt
er sich klar gegen die Argumentation von Facebook. An die “gemeinsame Verantwortlichkeit” knüpfen
sich eine Reihe von Pflichten nach der DS-GVO. Folgt der Gerichtshof dem GA, werden einerseits lange strittige
Rechtsfragen geklärt, andererseits aber Websitebetreiber vor schwierige praktische Herausforderungen
gestellt.
〈/p〉
Print ISSN:
1614-0702
Electronic ISSN:
1862-2607
Topics:
Computer Science
,
Law