Publication Date:
2020-11-30
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ZusammenfassungIn einem viel erwarteten Urteil stellte der EuGH nunmehr seine Rechtsauffassung hinsichtlich der subjektiven Erfassung von Versicherten unter einem Großrisikovertrag durch eine dort enthaltene Gerichtsstandsklausel klar. Für Kenner der Materie wenig überraschend, hielt der EuGH in der Balta-Entscheidung an seiner Position unter der Peloux-Entscheidung fest, und urteilte, dass solche Gerichtsstandsklauseln grundsätzlich Verträge zu Lasten Dritter wären, würde man sie in der Gestalt auf Versicherte erstrecken – die der Klausel nicht formgültig zugestimmt haben –, dass diese dadurch der Internationalen Zuständigkeit von Gerichten verlustig gingen, die sie ansonsten hätten anrufen können. Der EuGH wendet diesen Grundsatz nunmehr unbedingt auch auf Großrisikoverträge an und weigert sich zudem kategorisch eine Ausnahme zu machen, selbst wenn der Versicherte keine wirtschaftlich schwächere Partei ist, die des Schutzes bedarf, es sei denn, der Versicherte ist selbst ein Gewerbetreibender im Versicherungsbereich. Während dies, eher noch milde ausgedrückt, schwer nachvollziehbar erscheint, verbleiben Möglichkeiten diese untaugliche Rechtsprechung auszuhebeln, um das Rechtsprodukt und die zugrundeliegenden Berechnungsgrundlagen nicht zu gefährden.
Print ISSN:
0044-2585
Electronic ISSN:
1865-9748
Topics:
Economics
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