4. Schlußfolgerung
Unterstellt man also, daß die für einen Finanzierbarkeitsnachweis maßgebliche Größezumindest einegewisse Stabilität gegenüber Variationen der Rechnungsgrundlagen, der Beobachtungsdauer wie auch der internen Reservierungspolitik aufweisen muß — und dies muß nicht nur für einen einzigen Teilbestand, wie wir ihn hier unterstellt haben, gelten —, so ist die freie RfB schon aus ganz praktischen Erwägungen hierzu keineswegs geeignet.
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Feilmeier, M., Reichel, G. Unternehmensplanung und Finanzierbarkeitsnachweis in der Lebensversicherung. Zeitschr. f. d. ges. Versicherungsw. 72, 175–183 (1983). https://doi.org/10.1007/BF03188335
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF03188335