Zusammenfassung
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1.
Beim Fällen von Cadmiumsalzen mit H2S erhält man Niederschläge, die immer von dem Cadmiumsalz enthalten, aus dessen Lösung die Fällung vorgenommen wurde, und zwar um so mehr, je konzentrierter die Lösung war. Eine Ausnahme bildet das Cadmiumperchlorat, aus dessen Lösung, besonders wenn etwas freie HClO4 zugegen ist, praktisch reines CdS gefällt wird.
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2.
Bei der Fällung aus Cadmiumsulfatlösung ist die Menge des mitgefällten CdSO4 nicht nur abhängig von der Konzentration an CdSO4, sondern auch an H2SO4. Aus Lösungen, die in 100 ml 10 ml konzentrierte Schwefelsäure und höchstens 0,1 g Cadmium enthalten, fällt reines CdS aus, das als solches zur Wägung gebracht werden kann.
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3.
Das auf diese Weise gefällte CdS kann auch dann direkt als Wägeform dienen, wenn Metalle der Ammonsulfid-, Erdalkali- oder Alkaligruppe vorliegen. Nur bei Anwesenheit von Zink sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
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Denk, G., Denk, F. Über die Bestimmung von Cadmium als Sulfid. Z. Anal. Chem. 130, 383–390 (1950). https://doi.org/10.1007/BF00482635
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