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Prüfung von Holzleimen

Die Bestimmung der statischen Festigkeitseigenschaften der Leimverbindungen

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Holz als Roh- und Werkstoff Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Das Höchstmaß, das von einer Leimverbindung gefordert werden kann, ist die Festigkeit und Widerstandsfähigkeit des Holzes selbst. Es wurden die verschiedenen statischen Festigkeitseigenschaften des Holzes besprochen und geprüft, wie sie durch eine Leimfuge beeinträchtigt werden. Die Zugfestigkeit in Faserrichtung ist sehr wichtig bei Hirnholz- und Schäftungsverleimungen. Für genaue Messungen wurde der Prüfkörper nach Bild 4 entwickelt. Die unmittelbare Ermittlung der Zugfestigkeit quer zur Faserrichtung erfordert Prüfkörper, die nicht ohne weiteres nach allen üblichen Leimverfahren geleimt werden können. Es ist eine Spaltfestigkeitsprüfung geschaffen worden, die sehr einfach und ohne nachteilige Beeinflussung durch Abweichungen im Faserverlauf ist und die gleichzeitig die Querfestigkeit ergibt. Der Druckwiderstand quer zur Faser kann völlig unberücksichtigt bleiben, während die Druckfestigkeit in Faserrichtung in Ausnahmefällen zu untersuchen ist. Die Scherfestigkeit, die für die Praxis sehr wichtig ist, kann nur bei sehr sorgfältiger Durchführung der Prüfung einigermaßen klar ermittelt werden. Die Biege-, Knick- und Drehfestigkeit ist ohne Bedeutung für die Leimprüfung.

Für die Belange der Praxis spielt die Leimung von Langholz auf Langholz bei weitem die größte Rolle, während die Schäftungsverleimung im Vergleich hierzu an Umfang nur einen sehr geringen Prozentsatz ausmacht. Unter diesen Umständen kommt der Scherfestigkeitsund vor allem der Spaltzugfestigkeitsprüfung die größte Bedeutung zu. Nur vereinzelt dürfte die Prüfung der Festigkeit von Schäftungsverleimungen im Schäftungsverhältnis 1∶4 von Bedeutung sein.

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Schrifttum

  1. DIN 52180-52190. Mai 1939.

  2. Lieferbedingungen und Prüfverfahren für pulverförmige Kasein-Kaltleime, Nr. 093 C, Ausgabe Juli 1931, S. 15.

  3. Bauvorschriften für Flugzeuge des Deutschen Luftfahrzeugausschusses. Ausgabe April 1933.

  4. Rudeloff, M.: Prüfung von Tischlerleim auf Bindekraft. Mitt. Mater.-Prüf.-Amt, Heft 1 und 2, S. 2. Berlin 1918.

  5. Rudeloff, M.: Untersuchungen von Tischlerleim. Mitt. Mater.-Prüf.-Amt. Heft 1 und 2, S. 33. Berlin 1919.

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  9. Vgl. Anm. 5 Rudeloff, M.: Untersuchungen von Tischlerleim. Mitt. Mater.-Prüf.-Amt, Heft 1 und 2, S. 33. Berlin 1919.

  10. Vgl. Anm. 2. Lieferbedingungen und Prüfverfahren für pulverförmige Kasein-Kaltleime, Nr. 093 C, Ausgabe Juli 1931, S. 15.

  11. Britische Normenmethoden zur Leimprüfung, British Standards Institution, London SW 1. Prüfung von Knochen-, Haut- und Fischleim, Nr. 647, September 1938. Prüfung von Tischlerleim, Nr. 745 vom Juli 1937.

  12. Vgl. Anm. 8. Egner, K.: In: Handbuch der Werkstofforüfung. Von F. Siebel, 3. Band, Berlin 1941. S. 71.

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Mitteilung aus der Kautschuk- u. Kunststoff-Abteilung der Farbenfabriken Bayer, Leverkusen (Rh.).

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Bock, E. Prüfung von Holzleimen. Holz als Roh-und Werkstoff 9, 62–71 (1951). https://doi.org/10.1007/BF02617540

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