Zusammenfassung
Gemäß unserer Untersuchungsergebnisse sind Ameisensäure und ihre Salze meines Erachtens bis zu bestimmten Grenzmengen, wie sie beispielsweise in der Liste 2 des geänderten und ergänzten Lebensmittelgesetzes vom 21. 12. 1958 angegeben sind (Tageshöchstmenge 1 g, Höchstkonzentration 1 g/kg), als nicht gesundheitsschädlich anzusehen. Als Gründe seien angeführt:
Ameisensäure ist ein normaler Bestandteil des menschlichen Blutes und der Gewebe; sie spielt im intermediären Stoffwechsel eine hochwichtige Rolle bei der Übertragung von C1-Körpern.
Ameisensäure kommt in bestimmten Lebensmitteln, wenn auch nur in geringen Mengen, vor, wie z. B. in der Seefischmuskulatur, im Honig, in Röstprodukten und in einigen Früchten.
Zugeführte Ameisensäure wird vollständig abgebaut und ausgeschieden; es besteht keine Cumulationsgefahr.
Die chronische Zufuhr von 200 mg/kg Calciumformiat bei der Ratte im Zweijahres-Versuch führt keine stoffspezifischen Schädigungen der Organfunktionen herbei und hemmt nicht Wachstum und Entwicklung neuer Generationen.
Am bebrüteten Hühnerei wirkt Ameisensäure in Form ihres Natriumsalzes (5 mg, 10 mg und 20 mg/Ei) nicht toxisch und nicht teratogen auf den bebrüteten Hühnerembryo.
Literatur
World Health Organization. Technical Report Ser. No. 309 (Geneva 1965).
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Bericht an die Fremdstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
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Malorny, G. Die akute und chronische Toxizität der Ameisensäure und ihrer Formiate. Z Ernährungswiss 9, 332–339 (1969). https://doi.org/10.1007/BF02021514
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