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  • Herzog Georg von Sachsen  (9)
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Keywords
Language
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  • 1
    Publication Date: 2023-01-05
    Description: Nachdem sich Herzog Georg von Sachsen mit den Problemen des Bergbaus auf dem Aldenberg und Geising auseinandergesetzt hatte, erlies er am 11. November 1489 eine Ordnung für die dortigen Bergwerke. In den acht Artikeln dieser Ordnung wurden die Entlohnung der Bergleute sowie die Pflichten der Hutleute, Mühlmeister, Schmelzer und die Strafen bei Zuwiderhandlung festgelegt. Weiterhin wurde eine Vereidigung der Hutleute, Mühlenmeister und Schmelzer befohlen.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Herzog Albrecht von Sachsen ; Hans von Bärenstein zu Ottendorf ; Altenberg ; Geising ; Zinnbergbau ; Sachsen ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 6
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  • 2
    Publication Date: 2023-02-26
    Description: Am 24. April 1503 erließ Herzog Georg von Sachsen eine neue Bergordnung für die Bergwerke in Altenberg und Geising. In der Einleitung begründete er den Erlass der neuen Bergordnung damit, dass vor allem die Hutleute, Mühlmeister, Schmelzer und Steiger sich nicht an die 1491 erlassene Ordnung hielten. Die Festlegung der Regeln für den Bergbau in dieser Bergordnung erfolgte in 21 Artikeln. So wurden die Hutleute, Mühlmeister und Schmelzer zum Eid gegenüber dem Bergmeister verpflichtet. Neben der Aufzählung der Plichten der Steiger wurde die Arbeitszeit der Mühlmeister und die Höhe des wöchentlichen Biergeldes für die Schmelzer geregelt. Die Einwohner von Geising und des Geisinggrundes durften nur noch bis abends 9 Uhr Bier und Wein ausschenken. Die Zinnhändler wurden ermahnt, gekauftes Zinn pünktlich zu bezahlen und die festgesetzten Preise einzuhalten.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Graupen/Krupka ; Altenberg ; Geising ; Zinnbergbau ; Sachsen ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 7
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  • 3
    Publication Date: 2023-04-07
    Description: Dieser Entwurf einer neuen Bergordnung für Glashütte von Herzog Georg von Sachsen wurde am 7. Mai 1491 in Glashütte vorgestellt. Es war eine Erweiterung der am 22. Dezember 1490 erlassenen Bergordnung. Wichtigster Punkt war hier die Verpflichtung, alle aufgenommenen Fundgruben, Maaßen und Schürfe bis zum 24. Juni 1491 besichtigen zu lassen, da diese sonst ins Freie fallen würden. Zur Besichtigung wurden die Bergmeister von Freiberg und Glashütte verpflichtet, die vor Ort entscheiden sollten, ob eine Grube weiter betrieben oder geschlossen wird.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Glashütte ; Dippoldiswalde ; Silberbergbau ; Sachsen ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 6
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  • 4
    Publication Date: 2023-01-29
    Description: Nach dem Erwerb des Geising- und Altenberges durch Herzog Georg von Sachsen erlies er am 25. Juli 1491 eine Ordnung für die dortigen Bergwerke. In den 24 Abschnitten dieser Ordnung wurden neben der Entlohnung die Arbeitszeit, die exakte Abrechnung der geleisteten Arbeit, die Vermessung der Gruben und die Gedingearbeit geregelt. Weiterhin wurde der Betrieb sowie die Finanzierung des Stollens und des Hauptschachtes festgelegt. Geregelt wurden auch der Holzeinschlag für den Bergbau sowie die Verhaltensregeln für die Einwohner der Siedlung bei der Beseitigung von Unrat, dem Umgang mit offenem Feuer, aber auch die Öffnungszeiten der Schankhäuser.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Herzog Albrecht von Sachsen ; Graupen/Krupka ; Altenberg ; Geising ; Zinnbergbau ; Sachsen ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 14
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  • 5
    Publication Date: 2023-02-11
    Description: Am 24. Juli 1494 erließ Herzog Georg von Sachsen einen Zusatz zu der bereits bestehenden Bergordnung für die Bergwerke in Altenberg und Geising vom 25. Juli 1491. In acht Paragrafen wurde nochmals die pünktliche Lohnzahlung angemahnt sowie die explizit arbeitsfreien Feiertage benannt. Weiterhin wurde die Qualitätskontrolle der Zwitter angeordnet und ein Verkaufsverbot für Zwitter und Zinn durch die Bergleute erlassen. Veröffentlicht wurde der Zusatz hier als Anhang an die am 1. Januar 1492 erlassene Version der Bergordnung vom 25. Juli 1491. Die Änderungen zwischen dieser Bergordnung und der ursprünglichen Bergordnung vom 25. Juli 1491 wurden durch Kursivschrift gekennzeichnet. Die Änderungen enthalten zusätzliche Strafzahlungen, Verbote und Ausnahmen. Den Gewerken wurde beispielsweise gestattet, die Zubuße nicht in 14 Tagen, sondern erst innerhalb von sechs Wochen zu zahlen. Nach Beschwerden der Gewerken wurde auch die Lohnzahlung in Graupen nochmals bis zum Sankt Michaelistag (29. September) 1492 genehmigt.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Herzog Albrecht von Sachsen ; Graupen/Krupka ; Altenberg ; Geising ; Zinnbergbau ; Sachsen ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 16
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  • 6
    Publication Date: 2024-02-21
    Description: Diese Bergordnung, erlassen im Jahr 1520, wiederholt die 103 Paragrafen der Annaberger Bergordnung aus dem Jahr 1509 sowie die dort aufgeführten Eide. Zusätzlich wurden ihr weitere 32 Paragrafen hinzugefügt, die in der Zeit zwischen 1510 und 1519 erlassen wurden. Mit dem Druck der neuen Bergordnung wollte man den Text der alten Bergordnung und die inzwischen erlassenen Paragrafen in einem Buch zusammenfassen. Obwohl auch in den neuen Paragrafen immer wieder Bezug auf Annaberg genommen wurde, war es aber schon in der Einleitung deutlich, dass diese Bergordnung für die gesamte Grafschaft Sachsen Gültigkeit hatte. Ausgenommen, waren auch hier die Bergwerke in Freiberg.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Annaberg ; Freiberg ; Dresden ; Sachsen ; Silberbergbau ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 47
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  • 7
    Publication Date: 2024-01-11
    Description: Im Jahr 1529 erließ Herzog Georg von Sachsen eine neue Bergordnung für die Bergwerke in Freiberg. Im Gegensatz zum Erzgebirge, wo die 1509 erlassene Annaberger Bergordnung allgemeine Gültigkeit erlangt hatte, beharrte der Rat zu Freiberg auf ein in Teilen eigenständiges Bergrecht für die Stadt. Die Freiberger Bergordnung wurde vom Rat zu Freiberg gemeinsam mit den Gewerken im Beisein von Herzog Georg erstellt. In den 38 Artikeln wurde im Wesentlichen der Inhalt der Annaberger Bergordnung wiederholt. Neu für Freiberg war die Abrechnung und Austeilung sowie Veranschlagung der Zubuße in einem festgesetzten Zeitraum. Im Gegensatz zur Abrechnung in vier Quartalen, wie es im Erzgebirge seit 1476 Vorschrift war, erfolgte diese in Freiberg zu drei Terminen im Jahr. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Freiberger Bergbeamten die Eide analog der Annaberger Bergordnung leisten sollten.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Freiberg ; Annaberg ; Silberbergbau ; Sachsen ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 11
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  • 8
    Publication Date: 2024-01-28
    Description: Diese im Jahr 1536 neu verfasste Bergordnung für Freiberg, erlassen von Herzog Georg von Sachsen wiederholt die 38 Artikel der Bergordnung von 1529. Zwischen 1530 und 1536 wird sie um vier weitere Artikel, unterteilt in 24 Absätze und einen Nachsatz, erweitert. Aus den angefügten Artikeln geht hervor, das die Bergordnung von 1529 nur widerwillig umgesetzt wurde. Die alte Bergordnung wird präzisiert, ein Hüttenraiter eingeführt und der Freiberger Rat mit Nachdruck aufgefordert die Durchsetzung der Bergordnung streng zu befolgen.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Freiberg ; Annaberg ; Silberbergbau ; Sachsen ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 16
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  • 9
    Publication Date: 2024-03-22
    Description: Obwohl die Wettiner das Gebiet um Berggießhübel und Gottleuba schon 1405 übernommen haben, wurde erst 1516 eine Bergordnung für den dortigen Eisenerzbergbau erlassen. In den vier Paragrafen geht es um Zustand der Bergwerke, das ordentliche Vermessen der Gruben und die Zahlung des Zehnten. Weiterhin soll der offensichtlich dauerhafte Streit zwischen den Gewerken und den Hammermeistern um Menge und Qualität des Eisensteins beendet werden.
    Description: source
    Keywords: Herzog Georg von Sachsen ; Freiberg ; Pirna ; Berggießhübel ; Bad Gottleuba ; Eger/Cheb ; Sachsen ; Eisenerzbergbau ; Bergordnung
    Language: German
    Type: doc-type:book , updatedVersion
    Format: 5
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