Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob und inwiefern den Belangen des Artenschutzes im Rahmen der geltenden Vorschriften beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen angemessen Geltung verschafft werden kann. Beschäftigte sich der Beitrag in NuR 2011, Heft 2 mit dem Artenschutzrecht, nimmt der vorliegende Beitrag das Gentechnikrecht – und das Verhältnis von Gentechnikrecht und Artenschutzrecht zueinander in ihren jeweiligen artenschutzbezogenen Vorgaben – näher in den Blick. Dabei kommen auch Verfassungsprobleme des subkutanen Vorrangs der grünen Gentechnik in den Blick. Sie beziehen sich auf das Demokratieprinzip, den Gesetzesvorbehalt und die vermeintliche grundrechtliche Beweislastverteilung zugunsten der Gentechnik in Bezug auf unsichere naturwissenschaftliche Tatsachenfragen – und damit auf eine Stoßrichtung, die (auch) dem BVerfG bisher eher entgangen ist.
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Ekardt, F., Hennig, B. Artenschutz im Gentechnikrecht . NuR 33, 176–183 (2011). https://doi.org/10.1007/s10357-011-2031-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-011-2031-0