Die völkerrechtliche Aarhus-Konvention und die sie umsetzenden europäischen Richtlinien werden bisher in Deutschland kaum zur Kenntnis genommen. Gleichwohl fordern sie das deutsche Verwaltungs- und speziell das Umweltrecht in massiver Weise heraus. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der erweiterten Verbands- und Individualklagebefugnis und der ausgebauten Verbandsbeteiligung, sondern – bisher fast völlig unbeachtet – auch hinsichtlich der erweiterten Kontrolldichte: also des Umfangs der rügefähigen Belange im umweltrechtlichen Gerichtsprozess. Dabei gehört auch die bisherige deutsche Verfahrensfehler- und Fehlerheilungsdogmatik auf den Prüfstand. Das geplante Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und das ebenfalls geplante Rechtsbehelfsgesetz in Umweltsachen, die das internationale und europäische Recht umsetzen sollen, werden dem nicht gerecht.
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Ekardt, F. Verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte unter europäischem und internationalem Einfluss. Natur und Recht 28, 221–228 (2006). https://doi.org/10.1007/s10357-006-0910-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-006-0910-6