Dem Rechnungshof obliegt die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Prüfung richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften über die Prüfung der Landesverwaltung. Abweichend hiervon sind die kommunalen Prüfungsmitteilungen jedoch von der geprüften Gemeindeverwaltung grundsätzlich öffentlich auszulegen.
Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Wahrnehmung ihrer Steuerungs- und Überwachungsfunktionen. Alle zwei Jahre behandeln sie neben der Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände auch Erkenntnisse und Erfahrungen, die der Rechnungshof aus Turnusprüfungen oder aus Querschnittsprüfungen gewonnen hat.