Grafik mit Münzen und Hand, die eine Münze hält. Darüber sind Aktienkurven zu erkennen.

Der Finanzhilfebericht des Landes Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung berichtet dem Landtag alle zwei Jahre über die Finanzhilfen des Landes (§ 10 Absatz 7 der Landeshaushaltsordnung).

Die Finanzhilfen des Landes spiegeln die politische Schwerpunktsetzung der rheinland-pfälzischen Landespolitik wider. Insbesondere Finanzhilfen im Zusammenhang mit der frühkindlichen Bildung haben weiterhin eine herausragende Bedeutung. Weitere Landesmittel sollen in den nächsten Jahren verstärkt für den sozialen Wohnungsbau sowie für den Städtebau einschließlich der Dorferneuerung eingesetzt werden. Darüber hinaus werden Finanzhilfen – wie in den Jahren zuvor – in verschiedenen Förderbereichen zur Verfügung stehen, u. a. zur Förderung von Privatschulen, im Krankenhaus- und Kultursektor, für den Breitband- bzw. Gigabitausbau sowie zur Umsetzung von Wirtschaftsfördermaßnahmen oder von klima- und energiepolitischen Zielen.

Der Finanzhilfebericht 2020 bis 2024 wurde vom Ministerrat am 19. September 2022 beschlossen und anschließend dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt.