Publication Date:
2021-09-01
Description:
ZusammenfassungUm einen Verstoß gegen raumordnungsrechtliche Vorgaben auszuschließen, kann die Aufstellung von Bauleitplänen, Regionalplänen und Fachplänen sowie die Zulassung raumbedeutsamer Vorhaben eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung nach 6 Abs. 2 ROG erfordern. Der Beitrag untersucht, inwieweit die Zulassung einer Zielabweichung von Umweltschutzvereinigungen, Gemeinden und weiteren öffentlichen Stellen sowie privaten Dritten gerichtlich angegriffen werden kann.
Print ISSN:
0172-1631
Electronic ISSN:
1439-0515
Topics:
Biology
,
Energy, Environment Protection, Nuclear Power Engineering
,
Law
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